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Stand vom: 12/01/2012 12:11
Bei der Tätigkeit für unsere Kunden richten wir uns nach den gesetzlichen Bestimmungen und die Grundsätze über die Lauterkeit der Werbung. Wir behalten uns vor, Aufträge abzulehnen, die diesen Bestimmungen oder unseren ethischen Grundsätzen nicht entsprechen. Als Beauftragte unserer Kunden wahren wir deren Interessen nach bestem Wissen und Gewissen. Wir verpflichten uns, Geschäftsgeheimnisse vollumfänglich zu wahren. Sämtliche uns zur Verfügung gestellten Unterlagen unserer Kunden werden streng vertraulich behandelt.
Für neue Kunden ist die erste Besprechung unentgeltlich und für beide Parteien unverbindlich. Alle der ersten Besprechung folgenden Tätigkeiten sind entgeltlich. Ohne eine anders lautende Vereinbarung werden unsere Leistungen grundsätzlich nach Aufwand abgerechnet. Unsere Leistungen erfolgen entsprechend den getroffenen Vereinbarungen. Offerten sind nur insofern verbindlich, als die Basis der Offerte klar definiert werden kann. Abweichende oder zusätzliche Leistungen, die beim Briefing und/oder der Auftragserteilung nicht enthalten sind, werden jeweils zusätzlich in Rechnung gestellt.
Mit der Erteilung eines Auftrages in schriftlicher und/oder mündlicher Form oder mit der Annahme unserer Auftragsbestätigung erklärt sich der Auftraggeber mit unseren Geschäftsbedingungen einverstanden. Abweichende oder ergänzende Bestimmungen bedürfen der Schriftform.
Vom Kunden angeforderte, jedoch nicht verwendete Entwürfe oder andere Leistungen sind entsprechend unseren Aufwendungen zu vergüten. Mit dieser Vergütung ist nur die Entwurfsarbeit abgegolten. Eine Verwendung solcher Entwürfe darf erst nach unserer Zustimmung und nach Abgeltung eines gesondert zu vereinbarenden Honorars erfolgen.
Die Ansätze und in Offerten errechnete Gesamtpreise verstehen sich als Nettopreise exklusive Mehrwertsteuer. Grundlage für eine Offerte sind immer die vom Auftraggeber erhaltenen Detailangaben.
Zusätzlich zu unseren Arbeitskosten berechnen wir Ihnen für Aufträge, bei welchen wir auf Fahrzeuge zurückgreifen müssen, Benzinspesen in Höhe von 0.6 Franken pro Kilometer.
Aufträge an Dritte erteilen wir im Namen und auf Rechnung unseres Kunden. Für Fremdleistungen unterbreiten wir dem Kunden in der Regel Originalofferten. Fakturen von Dritten werden durch uns kontrolliert und zur direkten Begleichung an den Kunden weitergeleitet. Für Forderungen Dritter, die dem Kunden direkt in Rechnung gestellt werden, übernehmen wir keine Verpflichtungen.
Einzelaufträge: Wir sind grundsätzlich berechtigt, bei laufenden Aufträgen Akonto-Rechnungen zu stellen. Die Höhe des Akontobetrages richtet sich in der Regel nach den Leistungen, die bis zu diesem Zeitpunkt durch uns erbracht worden sind. Sämtliche Rechnungen sind innert 30 Tagen ohne jeden Abzug zahlbar. Wir behalten uns vor, die Zahlungsfrist im Einzelfall auf 10 Tage festzusetzen.
Honorare über SFr. 10'000: Wir sind grundsätzlich berechtigt bei Auftragserteilung eine Akontozahlung in Höhe von 1/3 des Offertenbetrages zu verlangen. Im Übrigen gelten die für Einzelaufträge festgelegten Bedingungen.
Für den Fall des Zahlungsverzugs oder der unvollständigen Zahlung unserer Honorare behalten wir uns das Recht vor, unsere Arbeiten zurückzufordern und deren Nutzung bis zur vollständigen Vertragserfüllung zu untersagen.
Bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine können eine Umtriebsentschädigung sowie ein Verzugszins, laufend ab Fälligkeit der Zahlungsverpflichtung, geltend gemacht werden.
Reklamationen sind innert 10 Tagen nach Erhalt der Arbeiten und/oder Produkte schriftlich an uns zu richten. Reklamationen bei Leistungen Dritter, zu deren Beschaffung wir lediglich als Vermittler aufgetreten sind, liegen nicht in unserer Verantwortung. Wir setzen uns in diesem Falle als Vermittler und mit unserem ganzen Know-how für eine faire Regelung zwischen dem Kunden und Dritten ein, können jedoch für allfällig entstandene Schäden nicht belangt werden.
In jedem Fall trägt der Kunde durch die Unterzeichnung des "Gut zur Publikation" die volle Verantwortung für Form, Farbe und Inhalt aller Werbe- und Kommunikationsmittel. Verzichtet der Kunde aus Termin- oder Kostengründen auf durch uns empfohlene Kontrollmittel und/oder das oben erwähnte Prozedere, so übernehmen wir keine Verantwortung für allfällige Beanstandungen des Ergebnisses.
Fest zugesicherte Publikationstermine gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen/Informationen vereinbarungsgemäss bei uns eintreffen und der Kunde die vereinbarten Termine für "Gut zur Publikation" einhält.
Für Terminverzögerungen, die durch verspätet eingereichte Kundenunterlagen, durch Änderungswünsche des Kunden oder durch Erweiterung des ursprünglich vereinbarten Auftragsumfanges entstehen, können wir keine Haftung übernehmen. Überschreitungen des Publikationstermins, für welche uns kein Verschulden trifft (z.B. Betriebsstörungen, Stromunterbruch etc. sowie alle Fälle höherer Gewalt), berechtigen den Auftraggeber nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder uns wegen des entstandenen Schadens verantwortlich zu machen.
Der Kunde anerkennt ausdrücklich, dass das geistige Eigentum, insbesondere das Urheberrecht an allen im Rahmen der Zusammenarbeit von uns geschaffenen Programmier- und Design-Leistungen, bei uns verbleibt. Ohne unser ausdrückliches Einverständnis dürfen keinerlei Änderungen an unseren Programmier-Arbeiten vorgenommen werden.
Mit der Begleichung des Honorars erwirbt der Kunde ein Nutzungsrecht. Unter Nutzungsrecht verstehen wir den Umfang der vorgesehenen Nutzung, wie diese vom Kunden bei Auftragserteilung definiert wurde.
Jede weitergehende Nutzung, auch eine Folgenutzung (Adaptation für andere Anwendungen etc.), welche zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht vorgesehen war, ist zusätzlich honorarpflichtig. Die Höhe des Zusatzhonorars richtet sich nach der wirtschaftlichen Bedeutung der Nutzungserweiterung. Nach Auflösung der Zusammenarbeit ist die Nutzung nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis möglich.
Die Tätigkeit für einen Kunden können wir in unseren eigenen Werbeaktionen erwähnen oder in der Presse veröffentlichen. Darüber hinaus sind wir berechtigt, die von uns entwickelten Kommunikationsmittel auf unserer eigenen Webseite abzubilden und zu beschreiben. Wir sind berechtigt, von den für den Kunden gestalteten Kommunikationsmitteln auf eigene Kosten Fortdrucke in beliebiger Menge herzustellen und zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.
Im Bereich Produktdeklaration, Muster- und Markenschutz ist es Obliegenheit des Auftraggebers, die rechtlichen Abklärungen vorzunehmen, welche die Rechtssicherheit in allen Belangen garantieren.
Bei allen Gestaltungselementen (Signets, Fotos, Illustrationen, Formdesign etc.), Texten und digitalen Daten, welche vom Auftraggeber angeliefert wurden, gehen wir davon aus, dass der Auftraggeber im Besitz der entsprechenden Nutzungsrechte ist. Für allfällige Rechtsverletzungen in diesem Zusammenhang lehnen wir jegliche Verantwortung ab.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Mit dem Kunden abgeschlossene Verträge haben im Zweifelsfall Geltung über die Bestimmungen dieser AGB's.
Soweit kein besonderer Erfüllungsort von den Parteien schriftlich vereinbart wird, gilt als Erfüllungsort der Geschäftssitz von Yooapplications.
Der gemäss diesen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Vertrag untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG). Für allfällige Streitigkeiten sind die Gerichte des Kantons Basel-Stadt ausschliesslich zuständig.